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§ 19 - Fachagrarwirt-Baumpflege-Prüfungsverordnung (FABaumPflPrV)
§ 19 Bewertungen in den Prüfungen
§ 19 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Jede Leistung in den sieben Prüfungsbestandteilen nach § 7 Nummer 1 bis 3, § 12 Nummer 1 und 2 sowie § 16 Nummer 1 und 2 ist gesondert mit einer Note als Dezimalzahl nach Anlage 1 zu bewerten.
(2) Die Bewertung der Leistung des Prüfungsteils „Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen" errechnet sich aus den Noten der Prüfungsbestandteile Arbeitsprojekt (§ 8), Arbeitsprobe (§ 9) und schriftliche Prüfung (§ 10) nach folgender Formel:
(3) Die Bewertung der Leistung des Prüfungsteils „Betriebs- und Unternehmensführung" errechnet sich aus den Noten der Prüfungsbestandteile Fallstudie (§ 13) und schriftliche Prüfung (§ 14) nach folgender Formel:
(4) Die Bewertung der Leistung des Prüfungsteils „Mitarbeiterführung und Personalmanagement" errechnet sich aus den Noten der Prüfungsbestandteile Fallstudie (§ 17) und schriftliche Prüfung (§ 18) nach folgender Formel:
(5) Die Bewertung der Gesamtleistung in der Prüfung errechnet sich aus den Bewertungen der Prüfungsteile „Baumdiagnose und Baumpflegemaßnahmen" (Absatz 2), „Betriebs- und Unternehmensführung" (Absatz 3) und „Mitarbeiterführung und Personalmanagement" (Absatz 4) nach folgender Formel:
Zitierungen von § 19 FABaumPflPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 FABaumPflPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FABaumPflPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 FABaumPflPrV Befreiung von Prüfungsbestandteilen
... 16 Nummer 1 oder 2 bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung des § 19 außer Betracht. Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen ... Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen sich die Anteile nach § 19 Absatz 2 bis 5 entsprechend ihrem Verhältnis zueinander. Allein diese Prüfungsbestandteile ...
Anlage 2 FABaumPflPrV (zu § 22) Zeugnisinhalte
... mit Noten als Dezimalzahl und in Worten, 3. Bewertung für die Gesamtleistung nach § 19 Absatz 5 mit Note als Dezimalzahl und in Worten, 4. Befreiungen nach § 20 Absatz ...
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