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Zitierungen von § 7 FABaumPflPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 FABaumPflPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FABaumPflPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 FABaumPflPrV Bewertungen in den Prüfungen
... Jede Leistung in den sieben Prüfungsbestandteilen nach § 7 Nummer 1 bis 3 , § 12 Nummer 1 und 2 sowie § 16 Nummer 1 und 2 ist gesondert mit einer Note als ...
§ 20 FABaumPflPrV Befreiung von Prüfungsbestandteilen
... Für die Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen nach 1. § 7 Nummer 1, 2 oder 3 , 2. § 12 Nummer 1 oder 2 sowie 3. § 16 Nummer 1 oder 2 ... befreit von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile nach 1. § 7 Nummer 1, 2 oder 3 , 2. § 12 Nummer 1 oder 2 sowie 3. § 16 Nummer 1 oder 2 ...
§ 21 FABaumPflPrV Bestehen der Prüfung
... wenn 1. eine der Leistungen in den einzelnen Prüfungsbestandteilen nach den §§ 7 , 12 und 16 mit „ungenügend" nach Anlage 1 bewertet worden ist oder 2. ...
§ 22 FABaumPflPrV Zeugnisse
... 1. jeden Prüfungsteil nach § 4, 2. jeden Prüfungsbestandteil nach den §§ 7 , 12 und 16 sowie 3. die Gesamtleistung. Jede Befreiung nach § ...
§ 24 FABaumPflPrV Wiederholung der Prüfung
... von einzelnen Prüfungsteilen nach § 4 und einzelnen Prüfungsbestandteilen nach den §§ 7 , 12 und 16 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden Leistungen in einer vorangegangenen ...
Anlage 2 FABaumPflPrV (zu § 22) Zeugnisinhalte
... in Worten, 2. Benennung und Bewertung der einzelnen Prüfungsbestandteile nach den §§ 7 , 12 und 16 mit Noten als Dezimalzahl und in Worten, 3. Bewertung für die ...
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