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Zitierungen von Anlage 1 FABaumPflPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 FABaumPflPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FABaumPflPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 FABaumPflPrV Bewerten der Prüfung
... die Bewertung der Leistungen in der Prüfung ist der in Anlage 1 dargestellte sechsstufige Bewertungsmaßstab ...
§ 19 FABaumPflPrV Bewertungen in den Prüfungen
... 12 Nummer 1 und 2 sowie § 16 Nummer 1 und 2 ist gesondert mit einer Note als Dezimalzahl nach Anlage 1 zu bewerten. (2) Die Bewertung der Leistung des Prüfungsteils „Baumdiagnose ...
§ 21 FABaumPflPrV Bestehen der Prüfung
... in jedem Prüfungsteil nach § 4 mindestens die Note „ausreichend" nach Anlage 1 erzielt hat. (2) Die Prüfung ist nicht bestanden, wenn 1. eine der ... nach den §§ 7, 12 und 16 mit „ungenügend" nach Anlage 1 bewertet worden ist oder 2. mehr als eine der in Nummer 1 genannten Leistungen mit ... 2. mehr als eine der in Nummer 1 genannten Leistungen mit „mangelhaft" nach Anlage 1 bewertet worden ...
§ 22 FABaumPflPrV Zeugnisse
... nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle und in Worten nach Anlage 1 anzugeben für 1. jeden Prüfungsteil nach § 4, 2. jeden ...
§ 23 FABaumPflPrV Mündliche Ergänzungsprüfung
... nach den §§ 10, 14 und 18 schlechter als mit „ausreichend" nach Anlage 1 bewertet, ist auf Antrag des Prüflings eine dieser Prüfungen durch eine mündliche ...
§ 24 FABaumPflPrV Wiederholung der Prüfung
... Leistungen in einer vorangegangenen Prüfung mindestens mit „ausreichend" nach Anlage 1 bewertet worden sind und 2. der Prüfling sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet ...
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