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Artikel 5 - Gesetz zur Modernisierung des Versicherungsteuerrechts und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (VStRuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 5 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.

(3) Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. August 2020 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Dezember 2020.

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