§ 14 AusgStG Bußgeldvorschriften ... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 8 Satz 1 Nummer 1 Kontaktdaten nicht, nicht richtig oder nicht vollständig einsehbar hält, 2. ... nicht, nicht richtig oder nicht vollständig einsehbar hält, 2. entgegen § 8 Satz 1 Nummer 2 ein Auskunftsersuchen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig beantwortet oder 3. entgegen § 8 Satz 1 Nummer 3 , auch in Verbindung mit Satz 2, eine Maßnahme nicht duldet oder bei der Durchführung ...