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Artikel 3 - Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen (InvBeG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 10. Dezember 2020 BImSchG §§ 63 bis 65, §§ 64 bis 65 (neu)

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 103 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu den §§ 63 bis 65 wie folgt gefasst:

§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung

§§ 64 bis 65 (weggefallen)".

2.
§ 63 wird wie folgt gefasst:

§ 63 Entfall der aufschiebenden Wirkung

Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern haben keine aufschiebende Wirkung."

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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 InvBeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvBeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2873
Artikel 2 SchadStProtAGÄndG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 31 Absatz 2 Satz 2 ...