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Artikel 4 - Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (AutAusbÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. April 2021 GebOSt Anlage, mWv. 1. Januar 2021 Anlage

Die Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juni 2020 (BGBl. I S. 1528) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2021

1.
In der Gebühren-Nummer 202.1 wird in der Spalte „Gebühr Euro" die Angabe „33,20" durch die Angabe „34,50" ersetzt.

2.
In der Gebühren-Nummer 202.2 wird in der Spalte „Gebühr Euro" die Angabe „25,60" durch die Angabe „26,90" ersetzt.

3.
In der Gebühren-Nummer 202.3 wird in der Spalte „Gebühr Euro" die Angabe „33,20 bis 256,00" durch die Angabe „34,50 bis 257,30" ersetzt.

4.
In der Gebühren-Nummer 202.4 wird in der Spalte „Gebühr Euro" die Angabe „17,90 bis 35,80" durch die Angabe „19,20 bis 37,10" ersetzt.

5.
In der Gebühren-Nummer 202.5 wird in der Spalte „Gebühr Euro" die Angabe „23,00" durch die Angabe „24,30" ersetzt.

6.
In der Gebühren-Nummer 202.7 wird in der Spalte „Gebühr Euro" die Angabe „7,70" durch die Angabe „9,00" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


7.
In der Gebühren-Nummer 216 wird in der Spalte „Gegenstand" die Angabe „96 und 196" durch die Angabe „96, 196 und 197" ersetzt.

 
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Zitierungen von Artikel 4 Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 AutAusbÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AutAusbÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 AutAusbÄndV Inkrafttreten
... 1 Nummer 7 Buchstabe a und Artikel 2 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 4 Nummer 1 bis 6 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. April 2021 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Ablösung der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2905, 2021 BGBl. I S. 71
Artikel 4 BKrFQVEV 2020 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... Maßnahmen im Straßenverkehr vom 25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 16. November 2020 (BGBl. I S. 2704 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Der 1. Abschnitt wird wie ...