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Artikel 3 - Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (BehPAnpG k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Dezember 2020.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14304/a255352.htm