Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Ablösung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2883
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 177
Artikel 1 GKrimDVDVÄndV Änderung der Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes ... 67a Wiederholung der Prüfung im Polizeitraining". l) Die Angabe zu § 92 wird wie folgt gefasst: „§ 92 Ausgestaltung des ... l) Die Angabe zu § 92 wird wie folgt gefasst: „ § 92 Ausgestaltung des Auswahlverfahrens". m) Die Angabe zu § 96 wird wie folgt ... verfügen." b) Die Absätze 5 und 6 werden aufgehoben. 48. § 92 wird wie folgt gefasst: „§ 92 Ausgestaltung des Auswahlverfahrens ... 5 und 6 werden aufgehoben. 48. § 92 wird wie folgt gefasst: „ § 92 Ausgestaltung des Auswahlverfahrens (1) Für das Auswahlverfahren gelten die ...
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