... h) Nach der Angabe zu § 58 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 58a Ausgestaltung des Auswahlverfahrens". i) Die Angabe zu § 61 wird wie folgt ... b) Die Absätze 5 bis 11 werden aufgehoben. 33. Nach § 58 wird folgender § 58a eingefügt: „§ 58a Ausgestaltung des Auswahlverfahrens (1) ... 33. Nach § 58 wird folgender § 58a eingefügt: „ § 58a Ausgestaltung des Auswahlverfahrens (1) Für das Auswahlverfahren gelten die ...