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§ 7 - Restaurator-Master Professional Restaurierung-Prüfungsverordnung (RestMAProRestPrV)

V. v. 15.12.2020 BGBl. I S. 2934 (Nr. 63)
Geltung ab 22.12.2020; FNA: 7110-20-11 Handwerk im Allgemeinen

§ 7 Handlungsbereich „Unternehmerische Prozesse im Rahmen des Kulturerbeerhalts gestalten und steuern"



(1) Im Handlungsbereich „Unternehmerische Prozesse im Rahmen des Kulturerbeerhalts gestalten und steuern" sollen durch die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachgewiesen werden, handwerklich-immaterielles und materielles Kulturerbe zur strategischen Unternehmensentwicklung nutzen zu können sowie Entscheidungen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte treffen zu können und Prozesse nachhaltig steuern zu können.

(2) In diesem Handlungsbereich können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:

1.
gesellschaftliche Entwicklungen bewerten sowie betriebliche Position im Kulturerbemarkt analysieren,

2.
Unternehmensstrategien und -ziele definieren und optimieren,

3.
historische und traditionelle Handwerkstechniken zur Erschließung neuer Anteile im Kulturerbemarkt nutzen,

4.
Darstellungen von handwerklich-immateriellem und materiellem Kulturerbe in handwerksorientierter, allgemeinverständlicher und erzählender Form zielgruppenspezifisch entwickeln und veröffentlichen,

5.
Marketingmaßnahmen für entwickelte Produkte und Verfahren konzipieren und gestalten,

6.
Fördermöglichkeiten identifizieren und prüfen sowie Kunden beraten,

7.
Angebote dienstleistungsorientiert, vergabe- und adressatengerecht erstellen und präsentieren,

8.
internationale Aktivitäten und Kooperationen unter Berücksichtigung kultureller Besonderheiten, auch unter Einsatz englischer Fachsprache, planen und umsetzen,

9.
kontinuierliche Weiterbildung und lebenslange Lernprozesse zur individuellen Entwicklung und zur Unternehmensentwicklung gestalten.

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Zitierungen von § 7 RestMAProRestPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 RestMAProRestPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RestMAProRestPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 RestMAProRestPrV Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
... sich nach den Anforderungen der in § 4 Absatz 3 bis 5 in Verbindung mit den in §§ 5 bis 10 genannten Handlungsbereiche. (6) Die erfolgreich abgelegte ...
§ 4 RestMAProRestPrV Gliederung und Zeitraum der Prüfung
... sind die Qualifikationsinhalte der Handlungsbereiche nach den §§ 5 bis 7 auf alle Handwerke nach § 2 zu beziehen. Im Prüfungsteil „Spezifische ... sind die Qualifikationsinhalte der Handlungsbereiche nach den §§ 5 bis 10 in dem Handwerk nach § 2, für welches die zu prüfende Person zur ... 3. unternehmerische Prozesse im Rahmen des Kulturerbeerhalts gestalten und steuern nach § 7 . (4) Der Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen" umfasst ... umfasst Qualifikationsinhalte aus den Handlungsbereichen nach den §§ 5 bis 10. (6) Alle Prüfungsteile nach den Absätzen 3 bis 5 ...
§ 13 RestMAProRestPrV Prüfungsteil „Projektarbeit"
... vertiefende und erweiterte Fragen aus allen Handlungsbereichen nach den §§ 5 bis 10 stellen. (9) Für den Prüfungsteil „Projektarbeit" ...