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§ 5 - Handwerksfachwirt-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management-Fortbildungsverordnung (HwFwBAProKaufmMFV)
V. v. 15.12.2020 BGBl. I S. 2945 (Nr. 63)
Geltung ab 22.12.2020; FNA: 7110-20-12 Handwerk im Allgemeinen
Geltung ab 22.12.2020; FNA: 7110-20-12 Handwerk im Allgemeinen
§ 5 Handlungsbereiche der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
§ 5 wird in 3 Vorschriften zitiert
In der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 werden folgende Handlungsbereiche geprüft:
- 1.
- Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern,
- 2.
- Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten,
- 3.
- Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten,
- 4.
- Personalwesen gestalten und Personal führen und
- 5.
- Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren.
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Zitierungen von § 5 HwFwBAProKaufmMFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 HwFwBAProKaufmMFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HwFwBAProKaufmMFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 HwFwBAProKaufmMFV Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
... mindestens 1.200 Stunden. Der Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 5 in Verbindung mit den §§ 6 bis 10 genannten Handlungsbereiche. (5) ...
§ 3 HwFwBAProKaufmMFV Teile des Fortbildungsabschlusses
... geregelten Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen nach § 5 . (2) Der Prüfungsnachweis zu den Qualifikationen nach Absatz 1 Nummer 1 ...
Anlage 2 HwFwBAProKaufmMFV (zu § 17) Zeugnisinhalte
... Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 1. die Handlungsbereiche nach § 5 , 2. die Prüfungsbewertungen nach § 15 Absatz 2 und 3, 3. die ...
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