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§ 6 - Handwerksfachwirt-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management-Fortbildungsverordnung (HwFwBAProKaufmMFV)
V. v. 15.12.2020 BGBl. I S. 2945 (Nr. 63)
Geltung ab 22.12.2020; FNA: 7110-20-12 Handwerk im Allgemeinen
Geltung ab 22.12.2020; FNA: 7110-20-12 Handwerk im Allgemeinen
§ 6 Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern"
§ 6 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) 1Im Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern" soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, grundlegende volkswirtschaftliche Zusammenhänge und ihre Bedeutung für die betriebliche Praxis zu beurteilen. 2Sie soll betriebliche Funktionen und Funktionsbereiche sowie deren Zusammenwirken im Betrieb verstehen. 3Des Weiteren soll sie rechtliche Zusammenhänge begreifen und beachten.
(2) In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden:
- 1.
- Bedeutung von Unternehmen in der volkswirtschaftlichen Leistungsstellung berücksichtigen,
- 2.
- volkswirtschaftliche Zusammenhänge beurteilen und deren Bedeutung und Einflüsse auf die Unternehmensziele bewerten,
- 3.
- Entwicklung und Umsetzung strategischer Unternehmensziele unterstützen,
- 4.
- betriebliche Funktionen bewerten und deren Zusammenwirken im Kontext der Unternehmensziele interpretieren,
- 5.
- Unternehmensgründungen und verschiedene Formen der Kooperation unterstützen sowie insbesondere Unternehmensrechtsformen bei der Weiterentwicklung des Unternehmens berücksichtigen und
- 6.
- Rechtsvorschriften des bürgerlichen Rechts, des Gewerbe- und des Handwerksrechts, des Handels- und des Wettbewerbsrechts im Unternehmen und in den Beziehungen zu Kunden und Lieferanten sowie Grundzüge des Steuerrechts beachten und anwenden.
Zitierungen von § 6 HwFwBAProKaufmMFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 HwFwBAProKaufmMFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HwFwBAProKaufmMFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 HwFwBAProKaufmMFV Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
... Lerninhalt bestimmt sich nach den Anforderungen der in § 5 in Verbindung mit den §§ 6 bis 10 genannten Handlungsbereiche. (5) Der Nachweis nach § 3 Absatz 1 ...
§ 12 HwFwBAProKaufmMFV Schriftliche Prüfung
... beziehen sich 1. im ersten Prüfungsbestandteil auf die Handlungsbereiche der §§ 6 und 7 in Kombination mit dem Handlungsbereich des § 10, 2. im zweiten ...
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