Tools:
Update via:
§ 22 - Veranstaltungstechnikmeister-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik-Fortbildungsprüfungsverordnung (VTMBAProVTFPrV)
§ 22 Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 22 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.
(2) 1Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse" sind die Prüfungsleistungen beider Prüfungsbereiche einzeln zu bewerten. 2Aus den einzelnen Bewertungen ist als zusammengefasste Bewertung für den Prüfungsteil das arithmetische Mittel zu berechnen.
(3) 1Im Prüfungsteil „Betriebliches Management" sind als Prüfungsleistungen zu bewerten:
- 1.
- die schriftliche Situationsaufgabe nach § 12 Absatz 1 Nummer 1,
- 2.
- die Simulation des Konfliktgesprächs einschließlich Reflexion nach § 12 Absatz 1 Nummer 2.
- 1.
- die Bewertung der Situationsaufgabe mit 60 Prozent und
- 2.
- die Bewertung der Simulation einschließlich Reflexion des Konfliktgesprächs mit 40 Prozent.
(4) 1Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt" stellen der Bericht, die Präsentation und das Fachgespräch insgesamt eine Prüfungsleistung dar. 2Sie ist ganzheitlich zu bewerten.
Zitierungen von § 22 VTMBAProVTFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 VTMBAProVTFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VTMBAProVTFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 21 VTMBAProVTFPrV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
... befreit, bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung der §§ 22 und 23 außer Betracht. Für die übrigen Prüfungsbestandteile ... Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen sich die Anteile nach § 22 Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 oder § 23 Absatz 4 Satz 2 entsprechend ihrem Verhältnis zueinander. Allein ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14333/a255871.htm