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§ 22 - Veranstaltungstechnikmeister-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik-Fortbildungsprüfungsverordnung (VTMBAProVTFPrV)

V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 2977 (Nr. 63)
Geltung ab 22.12.2020; FNA: 806-22-6-69 Berufliche Bildung

§ 22 Bewerten der Prüfungsleistungen



(1) Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.

(2) 1Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse" sind die Prüfungsleistungen beider Prüfungsbereiche einzeln zu bewerten. 2Aus den einzelnen Bewertungen ist als zusammengefasste Bewertung für den Prüfungsteil das arithmetische Mittel zu berechnen.

(3) 1Im Prüfungsteil „Betriebliches Management" sind als Prüfungsleistungen zu bewerten:

1.
die schriftliche Situationsaufgabe nach § 12 Absatz 1 Nummer 1,

2.
die Simulation des Konfliktgesprächs einschließlich Reflexion nach § 12 Absatz 1 Nummer 2.

2Aus den einzelnen Bewertungen der Situationsaufgabe und der Simulation einschließlich Reflexion des Konfliktgesprächs wird als zusammengefasste Bewertung das gewichtete arithmetische Mittel berechnet. 3Dabei sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:

1.
die Bewertung der Situationsaufgabe mit 60 Prozent und

2.
die Bewertung der Simulation einschließlich Reflexion des Konfliktgesprächs mit 40 Prozent.

(4) 1Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt" stellen der Bericht, die Präsentation und das Fachgespräch insgesamt eine Prüfungsleistung dar. 2Sie ist ganzheitlich zu bewerten.



 

Zitierungen von § 22 VTMBAProVTFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 VTMBAProVTFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VTMBAProVTFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 21 VTMBAProVTFPrV Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
... befreit, bleiben diese Prüfungsbestandteile für die Anwendung der §§ 22 und 23 außer Betracht. Für die übrigen Prüfungsbestandteile ... Für die übrigen Prüfungsbestandteile erhöhen sich die Anteile nach § 22 Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 oder § 23 Absatz 4 Satz 2 entsprechend ihrem Verhältnis zueinander. Allein ...
Anlage 1 VTMBAProVTFPrV (zu § 22 Absatz 1) Bewertungsmaßstab und -schlüssel