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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.02.2021 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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§ 3 - Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 18.12.2020 BAnz AT 21.12.2020 V3; aufgehoben durch § 15 V. v. 08.02.2021 BAnz AT 08.02.2021 V1
Geltung ab 15.12.2020; FNA: 860-5-65 Sozialgesetzbuch
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Geltung ab 15.12.2020; FNA: 860-5-65 Sozialgesetzbuch
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§ 3 Schutzimpfungen mit hoher Priorität
§ 3 wird in 5 Vorschriften zitiert
Folgende Personen haben mit hoher Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
- 1.
- Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben,
- 2.
- Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
- a)
- Personen mit Trisomie 21,
- b)
- Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung,
- c)
- Personen nach Organtransplantation,
- 3.
- eine enge Kontaktperson
- a)
- von pflegebedürftigen Personen nach § 2 Nummer 1 und nach den Nummern 1 und 2, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,
- b)
- von schwangeren Personen, die von dieser Person oder von ihrem gesetzlichen Vertreter bestimmt wird,
- 4.
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
- 5.
- Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren,
- 6.
- Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
- 7.
- Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind,
- 8.
- Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind.
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Zitierungen von § 3 CoronaImpfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 CoronaImpfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
CoronaImpfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 CoronaImpfV Anspruch
... haben, 3. Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen ... in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder tätig sind, und ... werden oder tätig sind, und 4. Personen, die im Auftrag einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder eines in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmens im ... im Auftrag einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder eines in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmens im Ausland tätig sind. (2) Die Länder ... werden: 1. Anspruchsberechtigte nach § 2, 2. Anspruchsberechtigte nach § 3 , 3. Anspruchsberechtigte nach § 4 und 4. alle übrigen ...
§ 5 CoronaImpfV Folge- und Auffrischimpfungen
... §§ 2 bis 4 gelten entsprechend für Folge- und Auffrischimpfungen, die für ein ...
§ 6 CoronaImpfV Leistungserbringung
... Aufenthaltsort hervorgeht; das gilt nicht für Personen, die in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen ... die in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden, sowie 2. bei ... gepflegt oder betreut werden, sowie 2. bei Personen, die in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen ... die in einer in den §§ 2 bis 4 genannten Einrichtung oder in einem in den §§ 2 bis 4 genannten Unternehmen behandelt, gepflegt oder betreut werden oder tätig sind, eine ... sind, eine Bescheinigung der Einrichtung oder des Unternehmens oder 3. die in § 3 Nummer 2 und § 4 Nummer 2 genannten Personen, bei denen krankheitsbedingt ein sehr hohes, hohes oder ... oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nach §§ 3 und 4 besteht, ein ärztliches Zeugnis über das Vorliegen dieser Erkrankung oder ... das Vorliegen dieser Erkrankung oder 4. bei engen Kontaktpersonen im Sinne von § 3 Nummer 3 , eine Bestätigung der in § 3 Nummer 3 Buchstabe a und b genannten Person oder ihres ... 4. bei engen Kontaktpersonen im Sinne von § 3 Nummer 3, eine Bestätigung der in § 3 Nummer 3 Buchstabe a und b genannten Person oder ihres gesetzlichen Vertreters. (5) Die in § 3 ... a und b genannten Person oder ihres gesetzlichen Vertreters. (5) Die in § 3 Nummer 2 und § 4 Nummer 2 genannten Personen haben Anspruch auf Ausstellung eines ärztlichen ...
§ 7 CoronaImpfV Impfsurveillance
... 9. Chargennummer, 10. Grundlage der Priorisierung nach §§ 2 bis 4. (2) Für die Datenübermittlung nach Absatz 1 ist das ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV)
V. v. 01.06.2021 BAnz AT 02.06.2021 V2; aufgehoben durch § 17 V. v. 30.08.2021 BAnz AT 31.08.2021 V1
§ 16 CoronaImpfV Übergangsvorschriften
... für die Leistungserbringer nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 an der in den §§ 2 bis 4 der Coronavirus-Impfverordnung vom 18. Dezember 2020 (BAnz AT 21.12.2020 V3), vom 8. Februar ...
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