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§ 1 - Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV)
§ 1 Gegenstand
Diese Verordnung regelt
- 1.
- die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung und
- 2.
- ergänzend zu dem Fortbildungsabschluss nach Nummer 1 die Prüfung zu dem anerkannten Anpassungsfortbildungsabschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter International oder Geprüfte Bilanzbuchhalterin International".
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14350/a256095.htm