Tools:
Update via:
§ 5 - Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV)
§ 5 Schriftliche Prüfung
§ 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt.
(2) Die Prüfung besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen.
(3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.
(4) 1Die drei Aufgabenstellungen müssen aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt sein sowie der zu prüfenden Person eigenständige Lösungen ohne Antwortvorgaben ermöglichen. 2Die Aufgabenstellungen sind so zu gestalten, dass jeweils ein anderer Handlungsbereich nach § 4 Absatz 2 Nummer 1, 2 und 3 einen Schwerpunkt bildet und die übrigen Handlungsbereiche nach § 4 Absatz 2 insgesamt mindestens einmal in den drei Aufgabenstellungen situationsbezogen thematisiert werden.
Anzeige
Zitierungen von § 5 BibuBAProFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BibuBAProFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BibuBAProFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 BibuBAProFPrV Bewerten der Prüfungsleistungen
... (2) In der schriftlichen Prüfung sind die drei Aufgabenstellungen nach § 5 Absatz 2 einzeln zu bewerten. Sind in den drei Aufgabenstellungen jeweils mindestens 50 Punkte ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14350/a256099.htm