Tools:
Update via:
§ 13 - Bilanzbuchhalter-Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung-Fortbildungsprüfungsverordnung (BibuBAProFPrV)
§ 13 Ausbildereignung
§ 13 wird in 1 Vorschrift zitiert
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Zitierungen von § 13 BibuBAProFPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BibuBAProFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BibuBAProFPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 2 BibuBAProFPrV (zu den §§ 11 und 14) Zeugnisinhalte
... der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 13 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14350/a256107.htm