§ 1 - Geprüfter Betriebswirt-Master Professional Business Management-Fortbildungsverordnung (GepBetrWMAProBusManFV)

V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3079 (Nr. 64)
Geltung ab 24.12.2020; FNA: 806-22-6-72 Berufliche Bildung

§ 1 Gegenstand



Diese Verordnung regelt die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz-Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz" und „Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz-Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz".



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