Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.05.2013 aufgehoben
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§ 25 - Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV)

V. v. 20.07.2004 BGBl. I S. 1717, 2847; aufgehoben durch Artikel 10 Abs. 2 V. v. 02.05.2013 BGBl. I S. 1021
Geltung ab 24.07.2004; FNA: 2129-8-13-1 Umweltschutz
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§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Großfeuerungsanlagen vom 22. Juni 1983 (BGBl. I S. 719), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 3. Mai 2000 (BGBl. I S. 632), außer Kraft.



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