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Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG2021-EG k.a.Abk.)
Artikel 7 Änderung der Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung
Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 EEAV § 3, § 7, § 8, § 10, § 11, § 12, § 13
Die Erneuerbare-Energien-Ausführungsverordnung vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2020 (BGBl. I S. 1070) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Absatz 1 Satz 3 wird das Wort „ist" durch das Wort „sind" ersetzt und werden nach den Wörtern „der Erneuerbare-Energien-Verordnung" die Wörter „und Einnahmen und Ausgaben, die nach § 3 Absatz 11 der Erneuerbare-Energien-Verordnung abzugrenzen sind," eingefügt.
- 2.
- In § 7 Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „Market-Clearing-Preis der jeweiligen Stunde der Day-Ahead-Auktion an der European Power Exchange" durch die Wörter „Spotmarktpreis nach § 3 Nummer 42a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" ersetzt.
- 3.
- In § 8 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „an der Strombörse" durch die Wörter „an einer der Strombörsen" und die Wörter „an dem Spotmarkt einer Strombörse" durch die Wörter „an den Spotmärkten dieser Strombörsen" ersetzt.
- 4.
- Abschnitt 2 wird aufgehoben.
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Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 EEG2021-EG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG2021-EG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 20 EEGAusbGuEnFG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 13.10.2022)
... vom 22. Februar 2010 (BGBl. I S. 134), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138 ) geändert worden ist, und die Besondere-Ausgleichsregelung-Durchschnittsstrompreis-Verordnung ...
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