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Artikel 21 - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG2021-EG k.a.Abk.)
Artikel 21 Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
Artikel 21 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2021 EnLABG Artikel 1, Artikel 5, Artikel 25
Das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 3 Nummer 5 werden die Wörter „95 Prozent der" durch das Wort „die" ersetzt.
- b)
- Satz 5 wird aufgehoben.
- 2.
- Artikel 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 4 wird die Angabe „§ 20 Absatz 4" durch die Angabe „§ 10b Absatz 3" ersetzt.
- b)
- Nummer 7 wird wie folgt gefasst:
- „7.
- (weggefallen)".
- c)
- In Nummer 8 werden jeweils die Wörter „Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2" durch die Wörter „Absatz 3 Satz 2" ersetzt.
- d)
- Nummer 14 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
- „a)
- Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
- „1.
- (weggefallen)".
- bb)
- Buchstabe b wird aufgehoben.
- cc)
- Buchstabe c wird Buchstabe b, in dem Änderungsbefehl werden die Wörter „bisherige" und „wird Nummer 4 und" gestrichen, und in dem Normtext wird die Angabe „4." durch die Angabe „6." ersetzt.
- e)
- Nummer 15 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:
- „b)
- (weggefallen)".
- 3.
- In Artikel 25 Absatz 2 wird nach den Wörtern „Artikel 5 Nummer 1 bis 5," die Angabe „7 bis 10" durch die Angabe „8 bis 10" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 21 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 21 EEG2021-EG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EEG2021-EG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht
G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 14 WaStNUG Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706), das durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Artikel 1 Nummer 9 ...
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