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Artikel 23 - Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG2021-EG k.a.Abk.)

Artikel 23 Änderung des Gesetzes zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze


Artikel 23 ändert mWv. 1. Januar 2021 KAusG Artikel 7, Artikel 11

Das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1818) wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 7 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb wird aufgehoben.

b)
Nummer 28 wird aufgehoben.

2.
Artikel 11 Absatz 3 wird aufgehoben.