interne Verweise§ 6 StaRUG Darstellender Teil ... Eingriffe in die Rechte von Gläubigern aus gruppeninternen Drittsicherheiten ( § 2 Absatz 4 ) vor, sind in die Darstellung auch die Verhältnisse des die Sicherheit gewährenden ...
§ 7 StaRUG Gestaltender Teil ... 1 gilt entsprechend für die Gestaltung der Rechte aus gruppeninternen Drittsicherheiten ( § 2 Absatz 4 ). (3) Soweit vertragliche Nebenbestimmungen oder Vereinbarungen nach § 2 Absatz 2 ... (§ 2 Absatz 4). (3) Soweit vertragliche Nebenbestimmungen oder Vereinbarungen nach § 2 Absatz 2 gestaltet werden, legt der gestaltende Teil fest, wie diese abgeändert werden sollen. ...
§ 67 StaRUG Wirkungen des Restrukturierungsplans (vom 01.01.2024) ... aus einer Vormerkung, die sich auf solche Gegenstände bezieht, werden mit Ausnahme der nach § 2 Absatz 4 gestalteten Rechte aus gruppeninternen Drittsicherheiten von dem Restrukturierungsplan nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenPersonengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
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