§ 1 - Verordnung zur Aufhebung der Preisverordnung für SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung (AntigenPreisVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 29.12.2020 BAnz AT 30.12.2020 V2; Geltung ab 01.01.2021

§ 1 Aufhebung der Preisverordnung für SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung


§ 1 ändert mWv. 1. Januar 2021 AntigenPreisV

Die Preisverordnung für SARS-CoV-2 Antigen-Tests zur patientennahen Anwendung vom 7. Dezember 2020 (BAnz AT 08.12.2020 V1) wird aufgeboben.



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