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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 17.07.2018 aufgehoben
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§ 7 - LKW-Maut-Verordnung (LKW-MautV)
V. v. 24.06.2003 BGBl. I S. 1003; aufgehoben durch § 11 V. v. 25.06.2018 BGBl. I S. 1156
Geltung ab 01.07.2003; FNA: 9290-13-2 Gebühren im Straßenverkehr
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Geltung ab 01.07.2003; FNA: 9290-13-2 Gebühren im Straßenverkehr
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§ 7 Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung der Maut
Der Mautschuldner ist verpflichtet, auf Verlangen des Bundesamtes für Güterverkehr die Richtigkeit aller für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Geeignete Unterlagen sind insbesondere der Einbuchungsbeleg, die Einbuchungsnummer und der Ausdruck der Interneteinbuchung, der Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie fahrzeugbezogene Nachweise im Sinne des § 7 Abs. 5 des Bundesfernstraßenmautgesetzes.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen G. v. 12. Juli 2011 BGBl. I S. 1378 m.W.v. 19. Juli 2011
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Frühere Fassungen von § 7 LKW-MautV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 19.07.2011 | Artikel 3 Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen vom 12.07.2011 BGBl. I S. 1378 |
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 20.11.2008 BGBl. I S. 2226 |
aktuell | vor 01.01.2009 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 LKW-MautV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 LKW-MautV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LKW-MautV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung mautrechtlicher Vorschriften für Bundesfernstraßen
G. v. 12.07.2011 BGBl. I S. 1378
Artikel 3 ABMNG Änderung der LKW-Maut-Verordnung
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Nummer 1, § 5 Absatz 1, § 7 Satz 2 und § 8 Absatz 2 Nummer 2 werden jeweils die Wörter „Autobahnmautgesetzes ...
Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
V. v. 20.11.2008 BGBl. I S. 2226
Artikel 1 MautRuaÄndV Änderung der LKW-Maut-Verordnung
... eines Monats ab dem Zeitpunkt der Änderung mitzuteilen." 2. In § 7 Satz 2 werden nach den Wörtern der Fahrzeugschein" die Wörter oder die ...
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