Tools:
Update via:
§ 7 - Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1990)
neugefasst durch B. v. 10.10.1989 BGBl. I S. 1848; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
Geltung ab 30.12.1980; FNA: 611-2 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
| |
Geltung ab 30.12.1980; FNA: 611-2 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
| |
§ 7 (weggefallen)
§ 7 wird in 2 Vorschriften zitiert
Anzeige
Zitierungen von § 7 LStDV 1990
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 LStDV 1990 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LStDV 1990 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 LStDV 1990 Anwendungszeitraum (vom 01.01.2017)
... dem 31. Dezember 2006 zufließen. (2) § 6 Abs. 3 und 4 sowie § 7 in der am 31. Dezember 2001 geltenden Fassung sind weiter anzuwenden im Falle einer ... schädlichen Verfügung vor dem 1. Januar 2002. Die Nachversteuerung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 unterbleibt, wenn der nachzufordernde Betrag 10 Euro nicht übersteigt. ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Bergmannsprämien (BergPDV)
neugefasst durch B. v. 20.12.1977 BGBl. I S. 3135; aufgehoben durch Artikel 14 G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
§ 7 BergPDV Aufzeichnungen des Arbeitgebers
... Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer Bergmannsprämien zahlt, sind die Vorschriften des § 7 Abs. 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung nicht anzuwenden. (3) Die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1440/a20363.htm