... § 31 Absatz 1, die Abrechnungen nach § 34 Absatz 1 Satz 1 und die Aufzeichnungen nach § 35 drei Jahre ab dem Ende des Monats ihrer Entstehung aufzubewahren und 2. die ...
... nicht vollständig oder nicht rechtzeitig untersuchen lässt, 19. entgegen § 35 oder § 36 Absatz 2 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht ...