Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2021 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
§ 6 - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
V. v. 21.01.2021 BAnz AT 22.01.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.04.2021 BAnz AT 22.04.2021 V1
Geltung ab 27.01.2021; FNA: 805-3-17 Arbeitsschutz
|
Geltung ab 27.01.2021; FNA: 805-3-17 Arbeitsschutz
|
§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 6 hat 2 frühere Fassungen, wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juli 2021 Corona-ArbSchV
Diese Verordnung tritt am fünften Tag nach der Verkündung*) in Kraft; sie tritt am Tag der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.
---
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Januar 2021.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung V. v. 14. April 2021 BAnz AT 15.04.2021 V1 m.W.v. 20. April 2021
Frühere Fassungen von § 6 Corona-ArbSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 20.04.2021 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 14.04.2021 BAnz AT 15.04.2021 V1 |
aktuell vorher | 13.03.2021 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 11.03.2021 BAnz AT 12.03.2021 V1 |
aktuell | vor 13.03.2021 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6 Corona-ArbSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 Corona-ArbSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Corona-ArbSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
V. v. 11.03.2021 BAnz AT 12.03.2021 V1
Artikel 1 1. Corona-ArbSchVÄndV Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
... „den Absätzen 1 und 1a" ersetzt. 5. Der bisherige § 4 wird § 5 und die Wörter „am 15. März 2021" werden durch die Wörter „mit ...
Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
V. v. 14.04.2021 BAnz AT 15.04.2021 V1
Artikel 1 2. Corona-ArbSchVÄndV Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
... sind vom Arbeitgeber vier Wochen aufzubewahren." 2. Der bisherige § 5 wird § 6 und die Wörter „mit Ablauf des 30. April 2021" werden durch die Wörter ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14429/a263450.htm