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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2021 aufgehoben
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Anlage - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
V. v. 21.01.2021 BAnz AT 22.01.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.04.2021 BAnz AT 22.04.2021 V1
Geltung ab 27.01.2021; FNA: 805-3-17 Arbeitsschutz
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Geltung ab 27.01.2021; FNA: 805-3-17 Arbeitsschutz
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Anlage Einsetzbare Atemschutzmasken
Anlage hat 1 frühere Fassung
Folgende Maskentypen nach § 4 Absatz 1a können ausgewählt und benutzt werden:
Maskentyp | Standard (Teil der Kennzeichnung) | Weitere Kennzeichnungsmerkmale | Zielländer |
FFP2 oder vergleichbar1 | Verordnung (EU) 2016/425 DIN EN 149:2001+A1:2009 oder vergleichbar | CE-Kennzeichnung mit nachgestellter Kenn- nummer der notifizierten Stelle z. B. Schutzklasse FFP2 Gebrauchsdauer Herstellerangaben EU-Konformitätserklärung Anleitung und Information | EU |
Vollmasken, gebläse- unterstützte Masken, Hauben oder Helme mit auswechselbarem Partikelfilter2 | Verordnung (EU) 2016/425 Vollmasken: EN 12942 oder vergleichbar; gebläsefiltrierende Hauben: EN 12941 oder vergleichbar EN 136 oder vergleichbar Partikelfilter: EN 143 oder vergleichbar | CE-Kennzeichnung mit nachgestellter Kennnummer der notifizierten Stelle Herstellerangaben EU-Konformitätserklärung Anleitung und Information | EU |
N951 | NIOSH-42CFR84 | Modellnummer Lot-Nummer Maskentyp Herstellerangaben TC-Zulassungsnummer | USA und Kanada |
P21 | AS/NZS 1716-2012 | Identifizierungsnummer oder Logo der Konformitätsbewertungsstellen | Australien und Neuseeland |
DS21 | JMHLW-Notification 214, 2018 | https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Kennzeichnung-Masken.pdf?__blob=publicationFile&v=10 https://www.jaish.gr.jp/horei/hor1-y/hor1-y-13-11-3_1.pdf https://www.jaish.gr.jp/horei/hor1-y/hor1-y-13-11-3_2.pdf | Japan |
CPA1 | Prüfgrundsatz für Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmasken (CPA) | Bescheinigung der Marktüberwachungsbehörde nach § 9 Absatz 3 der Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungsverordnung, die vor dem 1. Oktober 2020 aus- gestellt wurde. | Deutschland |
- 1
- Ohne Ausatemventil; Masken mit Ausatemventil dürfen nur getragen werden, wenn alle Kontaktpersonen ebenfalls eine Atemschutzmaske tragen. Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmasken (CPA) können z. B. überprüfte KN95-Masken sein, die nach dem Prüfgrundsatz für CPA der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik getestet worden sind.
- 2
- Bei diesen Systemen besteht kein Fremdschutz. Sie können daher nur angewendet werden, wenn alle Kontaktpersonen eine Atemschutzmaske tragen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung V. v. 11. März 2021 BAnz AT 12.03.2021 V1 m.W.v. 13. März 2021
Frühere Fassungen von Anlage Corona-ArbSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.03.2021 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 11.03.2021 BAnz AT 12.03.2021 V1 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14429/a263452.htm