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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Verordnung) und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (InVeKoSVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der InVeKoS-Verordnung
Die InVeKoS-Verordnung vom 24. Februar 2015 (BGBl. I S. 166), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. Februar 2019 (BGBl. I S. 170) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 2 Absatz 3 wird folgender Absatz 3a eingefügt:„(3a) Liegen Flächen, die im Rahmen der Durchführung der in § 1 genannten Vorschriften zu kontrollieren sind, in einem anderen Land als der Betriebssitz, wird die Kontrolle, wenn sie nicht durch das Land durchgeführt werden kann, in dem der Betriebssitz liegt, durch das Land durchgeführt, in dem die Flächen liegen. Die zuständige Stelle dieses Landes führt die Kontrolle nach Abstimmung mit der zuständigen Stelle des Landes, in dem der Betriebssitz liegt, durch und übermittelt ihr die Kontrollergebnisse."
- 2.
- § 11a wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 werden die Wörter „des Artikels 14 Absatz 4 Unterabsatz 1 Satz 1" durch die Wörter „des Artikels 15 Absatz 2 Unterabsatz 3 Satz 1" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 werden die Wörter „des Artikels 14 Absatz 4 Unterabsatz 2" durch die Wörter „des Artikels 15 Absatz 3" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Verordnung) und der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 InVeKoSVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InVeKoSVuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung
V. v. 19.05.2021 BAnz AT 28.05.2021 V2; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 20.10.2021 BGBl. I S. 4738
Artikel 1 2. InVeKoSVÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... § 7 der InVeKoS-Verordnung vom 24. Februar 2015 (BGBl. I S. 166), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. Januar 2021 (BGBl. I S. 146 ) geändert worden ist, wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) ...
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