Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.10.2023 aufgehoben
§ 3
Das Züchten und Halten von Nelkenwicklern sowie das Arbeiten mit diesen Schadorganismen sind verboten.
interne Verweise§ 4 NelkenwV ... zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den §§ 2 und 3 für wissenschaftliche Untersuchungen, für die Prüfung von Bekämpfungsmitteln ...
§ 5 NelkenwV (vom 17.10.2012) ... § 2 Nelken nicht in der vorgeschriebenen Weise behandelt, 3. entgegen § 3 Nelkenwickler züchtet oder hält oder mit ihnen arbeitet oder 4. einer mit ...
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