Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 18.10.2023 aufgehoben

§ 3 - Verordnung zur Bekämpfung von Nelkenwicklern (NelkenwV k.a.Abk.)

V. v. 03.05.1976 BGBl. I S. 1149; aufgehoben durch Artikel 5 V. v. 13.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 277
Geltung ab 08.05.1976; FNA: 7823-3-3 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
|

§ 3


§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

Das Züchten und Halten von Nelkenwicklern sowie das Arbeiten mit diesen Schadorganismen sind verboten.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 3 Verordnung zur Bekämpfung von Nelkenwicklern

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 NelkenwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NelkenwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 NelkenwV
... zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von den §§ 2 und 3 für wissenschaftliche Untersuchungen, für die Prüfung von Bekämpfungsmitteln ...
§ 5 NelkenwV (vom 17.10.2012)
... § 2 Nelken nicht in der vorgeschriebenen Weise behandelt, 3. entgegen § 3 Nelkenwickler züchtet oder hält oder mit ihnen arbeitet oder 4. einer mit ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed