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Artikel 1 - Gesetz zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (USchadGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Umweltschadensgesetzes


Artikel 1 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. September 2021 USchadG § 10, § 12a (neu), § 13, Anlage 1

Das Umweltschadensgesetz vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 10 wird das Wort „Betroffener" durch die Wörter „von einem Umweltschaden Betroffener oder wahrscheinlich Betroffener" ersetzt.

2.
Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt:

§ 12a Vorbereitung der Berichterstattung an die Europäische Kommission

(1) Die zuständigen Behörden der Länder teilen dem für Umweltschutz zuständigen Bundesministerium erstmals bis zum 31. Dezember 2021 und sodann jährlich bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres zu jedem Fall eines Umweltschadens im Sinne dieses Gesetzes in ihrem Zuständigkeitsbereich folgende Angaben mit:

1.
die Art des Umweltschadens im Sinne von § 2 Nummer 1 Buchstabe a bis c;

2.
den Ort des Umweltschadens oder die örtlich zuständige Behörde;

3.
das Datum des Eintretens oder der Aufdeckung des Umweltschadens;

4.
soweit einschlägig die Beschreibung der Tätigkeit oder Tätigkeiten nach Anlage 1, durch die der Umweltschaden verursacht wurde.

(2) Sofern verfügbar, sind ebenfalls sonstige relevante Informationen über die bei der Durchführung dieses Gesetzes gewonnenen Erfahrungen mitzuteilen."

3.
In § 13 Absatz 2 wird das Wort „Jahre" durch das Wort „Jahren" ersetzt.

4.
In Anlage 1 Nummer 8 werden die Wörter „§ 2 Nr. 9 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn" durch die Wörter „§ 2 Nummer 7 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 USchadGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in USchadGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel USchadGuaÄndG *
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1 und 5 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Artikel 12, 18 i. V. m. Anhang VI sowie von Anhang ...
Artikel 11 USchadGuaÄndG Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 1 und 5 treten am 1. September 2021 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Umweltschadensgesetzes
B. v. 05.03.2021 BGBl. I S. 346
Bekanntmachung USchadGNB
... vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1972), 16. den am 1. September 2021 in Kraft tretenden Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306 ). (gesamter Text und frühere Fassungen siehe ...