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Artikel 10 - Gesetz zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (USchadGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 10 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 10 wird in 2 Vorschriften zitiert
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit kann den Wortlaut des Umweltschadensgesetzes in der vom 1. September 2021 an geltenden Fassung, den Wortlaut des Geodatenzugangsgesetzes in der vom 4. März 2021 an geltenden Fassung und den Wortlaut des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der vom 4. März 2021 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
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Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Änderung des Umweltschadensgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 USchadGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
USchadGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
B. v. 18.03.2021 BGBl. I S. 540
Bekanntmachung UVPGNB 2021
... Grund des Artikels 10 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306 ) wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ...
Bekanntmachung der Neufassung des Umweltschadensgesetzes
B. v. 05.03.2021 BGBl. I S. 346
Bekanntmachung USchadGNB
... Grund des Artikels 10 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306 ) wird nachstehend der Wortlaut des Umweltschadensgesetzes in der vom 1. September 2021 an ...
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