Artikel 1 - Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung (2. CoronaSchVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.03.2021 BAnz AT 03.03.2021 V1; Geltung ab 03.03.2021
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 3. März 2021 CoronaSchV § 1, § 3

Die Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 (BAnz AT 29.01.2021 V1), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2021 (BAnz AT 17.02.2021 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 2 Nummer 7 wird nach dem Wort „Organisationen" ein Komma und werden die Wörter „oder Beförderungen von Mitgliedern einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer konsularischen Vertretung, deren Ernennung und Ankunft dem Auswärtigen Amt notifiziert worden ist" eingefügt.

2.
In § 3 wird die Angabe „3. März 2021" durch die Angabe „17. März 2021" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 2. CoronaSchVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. CoronaSchVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung
V. v. 17.03.2021 BAnz AT 17.03.2021 V1
Artikel 1 3. CoronaSchVÄndV
... Coronavirus-Schutzverordnung vom 29. Januar 2021 (BAnz AT 29.01.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. März 2021 (BAnz AT 03.03.2021 V1 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 2 Nummer ...


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