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Zitierungen von § 1 CoronaImpfV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 CoronaImpfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
CoronaImpfV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 CoronaImpfV Folge- und Auffrischimpfungen
... § 1 Absatz 2 bis 4 und die §§ 2 bis 4 gelten entsprechend für Folge- und Auffrischimpfungen, die ...
§ 6 CoronaImpfV Leistungserbringung
... Leistungen nach § 1 Absatz 1 werden erbracht 1. durch Impfzentren und durch mobile Impfteams, die einem bestimmten ... (4) Zum Nachweis der Anspruchsberechtigung und zur Prüfung der Priorisierung nach § 1 Absatz 2 haben die anspruchsberechtigten Personen vor der Schutzimpfung gegenüber dem Impfzentrum, dem ...
§ 9 CoronaImpfV Vergütung ärztlicher Leistungen
... der nach § 6 Absatz 1 Satz 1 beauftragten Arztpraxen für die Leistungen nach § 1 Absatz 4 beträgt je Anspruchsberechtigten und je Impfung 20 Euro. Eine Vergütung setzt ... und je Impfung 20 Euro. Eine Vergütung setzt neben der Erbringung der in § 1 Absatz 4 genannten Leistungen auch die Erfüllung der Verpflichtung zur Teilnahme an der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14495/v266711.htm