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§ 1 - Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung nach § 3 Abs. 6 der besonderen Bestimmungen zur Einführung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes im Einigungsvertrag (GewRSBGEÜV k.a.Abk.)

V. v. 04.10.1990 BGBl. I S. 2158
Geltung ab 14.10.1990; FNA: 105-3-3 Herstellung der Einheit Deutschlands

§ 1



Die in § 3 Abs. 6 Satz 1 der besonderen Bestimmungen zur Einführung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Anlage I Kapitel III Sachgebiet E Abschnitt II Nr. 1) im Einigungsvertrag vom 31. August 1990 enthaltene Ermächtigung wird auf den Präsidenten des Deutschen Patentamts übertragen.