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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndG-ÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. März 2021.

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