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Artikel 2 - Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VersStrRVG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Post-Entgeltregulierungsverordnung
Die Post-Entgeltregulierungsverordnung vom 22. November 1999 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. März 2019 (BGBl. I S. 338) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Die Angabe „Absatzes 2" wird durch die Wörter „§ 20 Absatz 2 des Gesetzes" ersetzt.
- bb)
- Die Angabe „§ 20 Abs. 2" wird durch die Angabe „§ 20 Absatz 3" ersetzt.
- b)
- Die Absätze 2 und 4 werden aufgehoben.
- c)
- Absatz 3 wird Absatz 2.
- d)
- Absatz 5 wird Absatz 3 und die Angabe „§ 20 Abs. 2" wird durch die Angabe „§ 20 Absatz 3" ersetzt.
- 2.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Nummer 3 wird die Angabe „§ 20 Abs. 2" durch die Angabe „§ 20 Absatz 3" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 wird die Angabe „§ 3 Abs. 2" durch die Wörter „§ 20 Absatz 2 des Gesetzes" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VersStrRVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VersStrRVG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236, 331
Artikel 43 PostModG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 19.07.2024)
... die Post-Entgeltregulierungsverordnung vom 22. November 1999 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 324 ) geändert worden ist, die Post-Universaldienstleistungsverordnung vom 15. Dezember 1999 ...
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