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Artikel 3 - Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VersStrRVG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Postdienstleistungsverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 18. März 2021 PDLV § 10

Die Postdienstleistungsverordnung vom 21. August 2001 (BGBl. I S. 2178), die durch Artikel 170 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 wie folgt gefasst:

§ 10 (weggefallen)".

2.
§ 10 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Verbesserung der Strafverfolgung hinsichtlich des Handels mit inkriminierten Gütern unter Nutzung von Postdienstleistern sowie zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 VersStrRVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VersStrRVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236, 331
Artikel 43 PostModG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 19.07.2024)
... ist, die Postdienstleistungsverordnung vom 21. August 2001 (BGBl. I S. 2178), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 324 ) geändert worden ist, und das Postsicherstellungsgesetz vom 24. März 2011 (BGBl. I S. ...