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Artikel 4 - Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) (SozSchPG III k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Bundeskindergeldgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. April 2021 BKGG § 20

§ 20 Absatz 6a des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. März 2021 (BGBl. I S. 330) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 1 wird die Angabe „31. März 2021" durch die Angabe „31. Dezember 2021" ersetzt.

2.
Satz 3 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III)

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 SozSchPG III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SozSchPG III selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kitafinanzhilfenänderungsgesetz (KitaFinHÄndG)
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2020
Artikel 2 KitaFinHÄndG Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. März 2021 (BGBl. I S. 335 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 6a Absatz 3 Satz ...