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Artikel 6 - Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III) (SozSchPG III k.a.Abk.)
Artikel 6 Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes
§ 5 Satz 3 des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 575, 578), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2855) geändert worden ist, wird durch die folgenden Sätze ersetzt:
- „Der besondere Sicherstellungsauftrag endet mit der Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wegen der dynamischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes durch den Deutschen Bundestag. Hat der Deutsche Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wegen der dynamischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach § 5 Absatz 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates den besonderen Sicherstellungsauftrag für ein Land zu verlängern, soweit und solange sich die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nur in diesem Land ausbreitet und das Parlament in dem betroffenen Land die Feststellung nach § 28a Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes trifft. Der besondere Sicherstellungsauftrag endet in den Fällen der Sätze 3 und 4 spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2021."
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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sozialschutz-Paket III)
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 SozSchPG III verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SozSchPG III selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 22.11.2021 BGBl. I S. 4906; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.12.2021 BGBl. I S. 5162
Artikel 20 EpiLageAufhG Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes
... vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 575, 578), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 10. März 2021 (BGBl. I S. 335 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Sätze 3 und 4 ...
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