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Artikel 8 - Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpLaFoG k.a.Abk.)
Artikel 8 Änderung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
Das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 2 wird aufgehoben.
- 2.
- In Artikel 8 Absatz 3 werden die Wörter „und Artikel 2 treten" durch das Wort „tritt" ersetzt.
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