Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 2 - Erste Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2021 (1. FinAusglG2021DV k.a.Abk.)

§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

Anzeige