(1) Der Abschlusslehrgang baut ergänzend und vertiefend auf den Lerninhalten des Einführungslehrgangs sowie auf den in der praktischen Ausbildung vermittelten Kenntnissen auf.
(2) Schwerpunkte des Abschlusslehrgangs sind die Lehrgebiete
- 1.
- Staatsrecht,
- 2.
- Verwaltungsrecht,
- 3.
- Betriebswirtschaftslehre,
- 4.
- Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
- 5.
- Besoldungsrecht,
- 6.
- Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht,
- 7.
- Haushalts- und Kassenwesen,
- 8.
- Reise- und Umzugskostenrecht,
- 9.
- Wehrersatzwesen,
- 10.
- Verpflegung,
- 11.
- Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen,
- 12.
- Organisation.
(3) Die Lehrgebiete
- 1.
- Bürgerliches Recht,
- 2.
- Beschaffungswesen und
- 3.
- Einsatzaufgaben
werden vertiefend behandelt.
(4) In den Lehrgebieten
- 1.
- Volkswirtschaftlehre,
- 2.
- Versorgungsrecht,
- 3.
- Psychologie und
- 4.
- Soziologie
beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung
V. v. 12.07.2007 BGBl. I S. 1414