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Zitierungen von § 53 ZFdG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 ZFdG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZFdG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 54 ZFdG Identitätsfeststellung
... Die Behörden des Zollfahndungsdienstes können unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 1 die Identität einer Person feststellen, wenn 1. sich diese in unmittelbarer ...
§ 55 ZFdG Prüfung von mitzuführenden Dokumenten
... Behörden des Zollfahndungsdienstes können unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 1 verlangen, dass Berechtigungsscheine, Bescheinigungen, Nachweise oder sonstige Urkunden zur ...
§ 56 ZFdG Durchsuchung von Personen und Sachen
... Die Behörden des Zollfahndungsdienstes können unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 1 eine Person oder eine Sache durchsuchen, wenn 1. sich die Person in unmittelbarer ...
§ 57 ZFdG Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Identitätsfeststellung
... Behörden des Zollfahndungsdienstes können unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 1 erkennungsdienstliche Maßnahmen im Sinne des § 24 Absatz 3 des Bundespolizeigesetzes ...
§ 58 ZFdG Platzverweisung
... Behörden des Zollfahndungsdienstes können unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 1 eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten ...
§ 59 ZFdG Sicherstellung
... Behörden des Zollfahndungsdienstes können unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 1 Sachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für zu schützende Personen, zu ...
§ 60 ZFdG Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
... Die Behörden des Zollfahndungsdienstes können unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 1 eine Wohnung ohne Einwilligung des Inhabers betreten und durchsuchen, soweit 1. ...
§ 61 ZFdG Gewahrsam
... Die Behörden des Zollfahndungsdienstes können unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 1 eine Person in Gewahrsam nehmen, wenn dies unerlässlich ist, 1. um die unmittelbar ...
§ 62 ZFdG Besondere Mittel der Datenerhebung
... können unbeschadet der Absätze 2 bis 6 unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 1 verdeckte Maßnahmen in entsprechender Anwendung des § 47 Absatz 2 Nummer 1 und 2 ...
§ 81 ZFdG Zeugenschutzmaßnahmen
... Kosten können im Verwaltungsvollstreckungsverfahren beigetrieben werden. (4) § 53 Absatz 3 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Behörden des ...
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