interne Verweise§ 72 ZFdG Überwachung der Telekommunikation sowie des Brief- und Postverkehrs (vom 09.07.2021) ... Staatsanwaltschaft ist zu unterrichten 1. vor einem Antrag auf Anordnung nach § 74 Absatz 1 Satz 2 , 2. über eine richterliche Entscheidung nach § 74 Absatz 1 Satz 1, ... nach § 74 Absatz 1 Satz 2, 2. über eine richterliche Entscheidung nach § 74 Absatz 1 Satz 1 , 3. über eine Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen bei Gefahr im ... 3. über eine Entscheidung des Bundesministeriums der Finanzen bei Gefahr im Verzug nach § 74 Absatz 2 Satz 1 sowie 4. über das Ergebnis der durchgeführten Maßnahme. (7) ...
§ 77 ZFdG Erhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten (vom 14.05.2024) ... auf dem vom Zollkriminalamt bestimmten Weg zu übermitteln. (3) § 74 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass sich die Maßnahme nur gegen Personen im Sinne ... Personen im Sinne des § 72 Absatz 1, 2 oder Absatz 4 richten darf. Abweichend von § 74 Absatz 3 Nummer 2 und Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 genügt eine räumlich und zeitlich hinreichend bestimmte Bezeichnung der ...
Zitat in folgenden NormenTelekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)
neugefasst durch B. v. 11.07.2017 BGBl. I S. 2316; zuletzt geändert durch Artikel 33 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 2 TKÜV Begriffsbestimmungen (vom 14.05.2024) ... der Telekommunikation nach § 100e der Strafprozessordnung, § 10 des Artikel 10-Gesetzes, § 74 des Zollfahndungsdienstgesetzes , § 51 des Bundeskriminalamtgesetzes, § 25 Absatz 1 Satz 1 des BND-Gesetzes oder nach ...
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