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Artikel 10 - Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (ReHaKrBG k.a.Abk.)
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 441 (Nr. 13); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Geltung ab 03.04.2021, abweichend siehe Artikel 10
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Geltung ab 03.04.2021, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 10 Inkrafttreten
1Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 3. April 2021 in Kraft. 2Artikel 7 tritt am 1. Februar 2022 in Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 15 Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 G. v. 30. März 2021 BGBl. I S. 448, 1380 m.W.v. 2. April 2021
Frühere Fassungen von Artikel 10 Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 02.04.2021 | Artikel 15 Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 vom 30.03.2021 BGBl. I S. 448 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 10 Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 ReHaKrBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ReHaKrBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 448, 1380
Artikel 15 BestDaAAG Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... 3, Artikel 6 Nummer 2 und" gestrichen. 5. Artikel 9 wird aufgehoben. 6. Artikel 10 wird wie folgt gefasst: „Artikel 10 Inkrafttreten Dieses Gesetz ... Artikel 9 wird aufgehoben. 6. Artikel 10 wird wie folgt gefasst: „ Artikel 10 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 3. April 2021 in ...
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