Artikel 8 - Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (2. BMGÄndG)

Artikel 8 Inkrafttreten



(1) Die Artikel 1, Artikel 2 Nummer 9, Artikel 3 Nummer 6 und Artikel 5 Nummer 21 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


(3) Artikel 2 Nummer 3 tritt am 2. August 2021 in Kraft.

(4) Artikel 5 Nummer 1 bis 20 und Artikel 6 treten am 1. Mai 2022 in Kraft.

(5) Artikel 7 tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 6. April 2021.



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